Chancengerechtigkeit

Re­ge­lun­gen zur Na­mens­än­de­rung an der HU

Neue Regelungen durch das Selbstbestimmungsgesetz seit 1. November 2024 in Kraft

Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, das es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen vereinfacht, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.

An der HU sind Namensänderungen auf internen Dokumenten, also den Eintragungen in Moodle, Agnes, etc. nach Vorlage des dgti-Ausweises (Ausweis der deutschen Gesellschaft für Trans* und Intergeschlechtlichkeit e.V.) bereits länger möglich, das SBGG weitet dies nun auch auf externe Dokumente, wie Zeugnisse aus.

Wie funktioniert die Namensänderung an der HU?

Beschäftigte

Für Beschäftigten sind die Personalstellen die Ansprechpartner*innen. Die Übersendung einer Kopie/eines Scan der entsprechenden Urkunde reicht für eine Namensänderung aus.

Studierende

Umfassende Informationen zur Namensänderung stellt die Studienabteilung zur Verfügung. Unter dem Reiter "Änderung des Personenstandes" finden Sie hier auch die Beschreibung, auf welchem Weg eine Neuausfertigung der Abschlussdokumente auch nach einer Exmatrikulation beantragt werden kann. Dies erfolgt zentral über das Referat Prüfungsservice, welches alle weiteren Schritte in die Wege leitet.