Satzung zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt tritt in Kraft
Gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der HU
Die "Satzung zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking" tritt für die gesamte HU ab 9. Januar 2025 in Kraft.
Die Satzung war im November 2024 vom Akademischen Senat diskutiert und verabschiedet worden und definiert einen klaren Beschwerdeweg bei Fällen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Zentrale wie dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden als erste Anlaufstelle für Betroffene benannt und fungieren als Beratungs- und Beschwerdestelle.
Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erreichen Sie unter beratung.zfgb@hu-berlin.de, die vollständigen Kontaktadressen der Kolleginnen auf Fakultäts- und Institutsebene finden sich auf der Seite des Bereichs Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung.